Ich finde an der aktuellen Debatte um Steuersünder drei Dinge bemerkenswert:
1. Wem hilft es, wenn Steuersünder ins Gefängnis müssen?
Niemandem. Wenn Hr. Hoeneß jetzt im Gefängnis sitzt, kostet das nur noch mehr Steuergeld. Und auch, wenn er nun seine Steuern nachzahlt. Die Rechnung der öffentlichen Hand wird durch die Kosten für die Justiz und deren Vollzug belastet.
Ich bin dafür, das Steuerverbrecher dort getroffen werden, wo sie es nicht mögen: im Geld. Sie sollen durch sehr hohe Strafen/Geldbußen einfach dort betroht werden, wo es ihnen am meisten schmerzt. Ihr Geld ist ihnen wichtig. Und diese Art der Strafe kostet den Staat fast nichts. Buße festlegen, eintreiben. Aus, fertig. Der Sünder kann noch Rechtsmittel einlegen, aber mehr ist dann nicht mehr.
Und noch einenUnterschied zum Bankräuber und Mörder gibt es für Steuerhinterzieher: sie verschweigen ihre Einkünfte, sind aber keine Gewaltverbrecher. Sie missbrauchen das Vertrauen des Staates und werden in der Folge mit einer Geldbuße belangt, aber niemand wurde durch sie in das Krankenhaus gebracht, oder keine Bank ist bankrott gegangen durch sie. Aber wer Steuern hinterzieht sollte nicht mehr als Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat tätig sein dürfen. Damit wäre eine wichtige im Moment wäre das noch möglich. Wenn vielleicht auch anrüchig. Man darf nicht vergessen, dass Karl-Heinz Rummenigge im Vorstand vom FC Bayern sitzt und wegen Steuerhinterziehung vorbestraft ist.
2. Was bedeutet es, wenn der Staat sich von Verbrechern Daten kauft?
Angeblich kein Verbrechen? Offenbar nicht.Aber ein schaler Beigeschmack bleibt. Denn wer sind den die Leute, die die CDs dem Staat andienen? Ehrenwerte Menschen, die ihr Handeln aus Gewissensbissen heraus rechtfertigen? Wohl eher nicht. Sonst würden sie kein Geld dafür nehmen.
Und wer sagt denn, dass diese Leute nicht gezielt Interessen gegen die Einzelnen von den CDs betroffenen verfolgen. Indem man vielleicht der Steuer einen Konkurrenten ausliefert und damit selbst einen Vorteil hat? Was denn, wenn die Daten vorher sorgfältig gefiltert wurden. Dann sind vielleicht nur andere die eigentlichen Gewinner? Und wir glauben nur, dass der Kauf der CDs endlich Gerechtigkeit schafft. Dabei untersützen wir die Verbreitung von weiterem Unrecht, weil die eigentlichen Nutznießer sich einfach entziehen. Stattdessen freut der Pöbel sich an den öffentlichen Zurschaustellungen. Ist das gerecht – wohl kaum. Sollte sowas den rechtsstaatlichen Prozess ersetzen – nein.
3. Wozu nützt die Selbstanzeige im Strafrecht für Steuersünder?
Die Selbstanzeige kommt aus einem anderen Jahrhundert – und aus einer interessanten Zeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstanzeige). Sie kommt aus der Geburtsstunde der Weimarer Republik. Irgendwie hat sie seither jede Regierungsform überlebt. Und allein das ist schon interessant. Wenn man den Vergleich wagt, welche Rechte und Pflichten die Zeiten nicht überstanden haben, so ist das schon bemerkenswert.
Ich weiss nicht, wer zuerst die Idee zu einer solchen Sonderregelung hatte, die ja einzigartig ist im Strafrecht: wenn sich der Steuersünder bevor er erwischt wurde exculpiert sich strafbefreiend durch Nachzahlung DER NICHT VERJÄHRTEN hinterzogenen Steuern. In keinem anderen Straftatbestand ist eine solche Möglichkeit gegeben. In KEINEM. Ein Taschendieb kann sich nicht strafbereiend mit dem Diebesgut bei dem Geschädigten melden und ihm das gestohlene Gut wiedergeben und damit straffrei bleiben. In den Augen des Gesetzes, ist der Diebstahl vollzogen und auch wenn noch unentdeckt dann durch Rückgabe nicht ungeschehen gemacht. Er kann juristisch belangt werden und in den Knast wandern.
Warum die Ausnahme für Steuersünder. Mein Eindruck ist, das damit der Steuersünder als eine Art Gentlemen Verbrecher bewertet wird. Ein Bürger, der zwar die Früchte aus dem Staatswesen nutzen aber nichts dafür leisten will, wird so verharmlost. Das darf nicht sein. Daneben ist die Steuererhebung auch ungerecht: der normale Bürger hat seine Steuern gleich abgezogen bekommen, von der Bank, vom Arbeitgeber und muss dann dem Finanzamt gegenüber rechtfertigen, was er zurückhaben will. Der Steuersünder hat in der Regel Einkünfte, die er erst einsackt und später entscheidet, wie er das dem Finanzamt erklärt. Damit genießt er schon mehr vertrauen als der Normalbürger und darf dann auch noch ungestraft schummeln?
Das muss weg. Und es gibt keinen Grund der dagegen spricht.
Bei allem Gejubel über das ach so unabhängige Rechtssystem fehlt mir die Diskussion um diese Fragen. Denn das Hoeneß jetzt mehr oder weniger öffentlich gerichtet wird, befriedigt die Auflagensucht im schwindenden Blätterwald, ändert aber nichts an dem Problem des Umgangs mit Steuersündern.